Die dbb jugend nrw ist die Gewerkschaftsjugend für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen und bietet JAV-Schulungen auf Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) an. Die Seminare richten sich an gewählte Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Behörden des Landes NRW und in den nordrhein-westfälischen Kommunen — von JAV-Neulingen bis zu erfahrenen Mitgliedern.
Du bist gerade in die JAV gewählt worden und fragst dich, was jetzt auf dich zukommt? Dann bist du hier richtig. Auf dieser Seite erfährst du, welche Schulung zu dir passt, warum du einen Anspruch darauf hast, wer dich dafür freistellt und wer die Kosten trägt. Was eine JAV überhaupt ist und was wir sonst für junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst tun, erklären wir auf unserer Seite Interessenvertretung.
JAV-Schulung im öffentlichen Dienst: LPVG, BPersVG oder BetrVG?
Bevor du ein Seminar buchst, lohnt ein Blick auf eine Frage, die oft übersehen wird: Für JAVen gilt in Deutschland nicht überall dasselbe Recht. Auch innerhalb des öffentlichen Dienstes nicht. Welches Gesetz für dich gilt, hängt davon ab, bei wem du beschäftigt bist.
| Wo du arbeitest | Welches Gesetz gilt | Passt unsere Schulung? |
|---|---|---|
| Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen | LPVG NRW | Ja |
| Kommune, Kreis oder kommunaler Betrieb in NRW | LPVG NRW | Ja |
| Bundesbehörde | BPersVG | Nein |
| Behörde eines anderen Bundeslandes | LPVG des jeweiligen Landes | Nein |
| Privatwirtschaft, z. B. Industrie oder Handel | BetrVG | Nein |
Unsere Seminare sind ausschließlich auf das LPVG NRW ausgerichtet, also auf den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Das ist kein Nachteil, sondern der eigentliche Punkt: Du lernst genau die Vorschriften, die in deiner Dienststelle tatsächlich angewendet werden — mit den Paragraphen, auf die du dich in deiner täglichen Arbeit berufen kannst, und mit den Änderungen, die für NRW relevant sind.
Wenn du in einer Bundesbehörde oder in einem anderen Bundesland arbeitest, gilt für dich ein anderes Personalvertretungsgesetz. Der Ablauf einer JAV-Schulung ist dann ähnlich, die Rechtsgrundlage aber nicht — und genau darauf kommt es in der Praxis an.
Du bist dir nicht sicher, unter welches Gesetz deine Dienststelle fällt? Schreib uns kurz, wir sagen dir das in zwei Minuten.
Habe ich Anspruch auf eine JAV-Schulung?
Ja. Als gewähltes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung hast du nach § 40 i. V. m. § 42 Abs. 5 LPVG NRW einen Anspruch darauf, für deine Aufgaben geschult zu werden. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Du sollst dein Amt tatsächlich ausüben können — und das setzt voraus, dass du weißt, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Besonders wichtig ist das direkt nach der Wahl. Als neu gewähltes Mitglied hast du in der Regel noch keine Vorkenntnisse im Personalvertretungsrecht — und genau dafür sind Grundlagenschulungen gedacht. Du musst also nichts mitbringen außer deinem Amt.
Auch für erfahrene JAV-Mitglieder gibt es gute Gründe für eine Schulung: Das LPVG wird immer wieder geändert, und wer über aktuelle Entwicklungen Bescheid weiß, kann in der Dienststelle deutlich souveräner auftreten.
Freistellung für die JAV-Schulung — dein Anspruch, nicht dein Urlaub
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und die Antwort entlastet viele: Eine JAV-Schulung ist kein Urlaub und kein Bildungsurlaub. Du nimmst dafür weder Urlaubstage noch dein Bildungsurlaubs-Kontingent in Anspruch.
Für die Schulung wirst du freigestellt: Du musst nicht arbeiten, deine Bezüge beziehungsweise dein Gehalt laufen weiter, und es wird weder Bildungsurlaub noch Erholungsurlaub verbraucht.
Der Unterschied in der Bezeichnung hat einen einfachen Grund: Verbeamtete Beschäftigte erhalten Bezüge, Tarifbeschäftigte ein Gehalt. Beide Gruppen arbeiten im öffentlichen Dienst und beide können in der JAV vertreten sein — freigestellt wirst du in jedem Fall.
Eine feste Formvorschrift dazu enthält das LPVG nicht — in der Praxis hat sich aber ein einfacher Ablauf bewährt: Du stellst einen Dienstreiseantrag an deine Dienststellenleitung, am besten direkt nach Bekanntgabe der Schulung. Zusätzlich informierst du den Personalrat, an den deine JAV angegliedert ist. Klingt formal, ist aber schnell erledigt — und wir unterstützen dich dabei: In unseren Seminaren bekommst du Musterschreiben an die Hand, mit denen du genau das erledigen kannst.
Wer zahlt die JAV-Schulung? Nicht du.
Gemäß § 40 i. V. m. § 42 Abs. 5 LPVG übernimmt der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr die Kosten der Schulung. Das bedeutet in der Praxis: Die Seminargebühr wird nicht von dir privat getragen, sondern von deiner Dienststelle.
Übernommen werden:
- die Seminargebühr
- die Unterkunft
- die Verpflegung
- die Reisekosten
- Materialkosten, sofern welche anfallen
Seminargebühr, Unterkunft und Verpflegung sind bei unseren Seminaren bereits im ausgeschriebenen Preis enthalten — es kommt also nichts obendrauf, und deine Dienststelle sieht auf den ersten Blick, was auf sie zukommt. Die Reisekosten rechnest du über deine Dienststelle ab. Und Materialkosten? Fallen bei unseren Seminaren gar nicht erst an: Das JAV-Handbuch als Arbeitshilfe ist in der Seminargebühr enthalten, Notizblöcke und Stifte stellen wir. Solltest du dir darüber hinaus einmal Arbeitsmaterial anschaffen, ist grundsätzlich auch das erstattungsfähig.
Wenn du in deiner Dienststelle nachfragen musst: Der Verweis auf § 40 i. V. m. § 42 Abs. 5 LPVG ist dabei dein wichtigstes Argument. Und falls es doch Diskussionen gibt — melde dich bei uns, wir haben das schon oft begleitet.
Unsere JAV-Schulungen für den öffentlichen Dienst in NRW
In unseren Grundlagenseminaren geht es um die Mitbestimmungs-Grundlagen im LPVG, um deine Rechte und Pflichten in der Interessenvertretung, um Praxistipps und Musterschreiben sowie um die wichtigen Änderungen im LPVG. Eingeladen sind JAV-Neulinge ebenso wie alte JAV-Hasen.




