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Bild von Laptop mit Hasskommentaren

Gericht entschied: Hasskommentare im Netz muss man nicht hinnehmen

Gewalt gegen Beschäftigte
4. Februar 2022

„Schlampe“, „Drecksau“, „Pädophilen-Trulla“ – solche Beschimpfungen im Netz müssen auch Politiker nicht aushalten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen facebook entschieden. Das bringt die Diskussion um Hass-Kommentare ein gutes Stück nach vorne, findet die dbb jugend nrw.

Anonyme Hasskommentare sind in den Sozialen Netzwerken keine Seltenheit. Die Rechtslage dazu ist allerdings nicht ganz klar. Jetzt aber setzte das Bundesverfassungsgericht ein deutliches Signal. Es gab der Grünen-Politikerin in einer Klage gegen facebook recht und entschied, dass die Social Media-Plattform die Daten der User herausgeben muss, die Künast in übelster Weise beschimpft haben. Damit hoben die Verfassungsrechtler frühere Urteile auf.

„Wir stehen hinter dieser Entscheidung“

„Wir begrüßen diese Entscheidung. Das ist ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz“, sagt Susanne Aumann, Vorsitzende der Deutschen Beamtenbund-Jugend NRW (dbb jugend nrw). Ob gegen Politiker oder auch öffentlich Bedienstete – der Ton sei immer rauer ge­worden. Angetrieben durch die vermeintliche Anony­mität nähmen Beschimpfung und Bedrohung unfass­ba­re Ausmaße an, findet Aumann.

Schon seit längerer Zeit bemängelt der gewerk­schaft­liche Jugenddachverband diese Entwicklung. Aus eige­ner Erfahrung weiß Aumann, selbst Führungskraft in einem Ordnungsamt, was unter manchem Presse­bericht oder Post im Netz zu Beschäftigten aus Ordnungsämtern, der Polizei oder Finanzbehörden zu lesen ist. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und Hetze keine Meinungsäußerung. Das hat das Urteil nun klargestellt“, so die Gewerkschaftschefin.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und Hetze keine Meinungsäußerung.

Susanne AumannVorsitzende der dbb jugend nrw

Nach dem Urteil aus Karlsruhe bleibe kein Zweifel daran, dass beleidigende oder mitunter auch angsteinflößende Äuße­rungen nicht hinnehmbar sind. „Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil es auch uns in unserer Auffassung bestärkt, dass Wegsehen inakzeptabel ist.“

Ein Votum für alle, die sich engagieren

„Die Entscheidung des Gerichts macht allen Mut, die sich politisch engagieren“, findet auch der Städte- und Gemein­de­bund Nordrhein-Westfalen. Persönliche Diffamierung müsse sich niemand gefallen lassen. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgern im öffentlichen Interesse liegt.

Das Urteil stellt nun klar, dass die Betreiber sozialer Netzwerke in der Pflicht sind und gewährleisten müssen, dass Persönlichkeitsrechte auch online geschützt sind. „Das halten wir in jedem Fall für wichtig. Ganz gleich, ob es um Poli­ti­ker geht, um Beschäftigte bei Polizei und Ordnungsamt oder in der Kommunalverwaltung“, sagt Aumann.

Künast selbst kommentierte das Urteil gleich auf Twitter: „Ein guter Tag für die #Demokratie … Danke“

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