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Außenansicht vom Justizministerium

„Wir sind attraktiv für alle, die sich für das Gemeinwesen einsetzen wollen“

Politische Gespräche
16. März 2022

Gewalt gegen öffentlich Bedienstete in Zeiten von Corona drängender denn je

Wie attraktiv ist ein Beruf in der Justiz? Was tut das Justizministerium NRW in Sachen Nachwuchsgewinnung und Be­för­de­rungs­möglichkeiten? Wir haben mit Justizminister Biesenbach gesprochen – über iPads in der Ausbildung, WLAN in den Wohnräumen und die nordrhein-westfälische Justiz auf Instagram.

Wie stellt das Justizministerium sicher, dass die in Zukunft offenen Stellen besetzt werden, obwohl die Kapazitäten der Justizschulen in Essen und Bad Münstereifel bei weitem nicht ausreichen?

Minister Biesenbach: Das Ministerium der Justiz hat vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in dieser Legislaturperiode für die Laufbahngruppen 2.1. und 1.2 eine Ausbildungsoffensive auf den Weg gebracht. Die in der Justiz vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten in diesen beiden Laufbahngruppen wurden seit Amtsantritt der Landes­regierung mehr als verdoppelt. Die getroffenen Maßnahmen können aufgrund der mehrjährigen Dauer des Vor­be­rei­tungs­dienstes ihre volle Wirkung erst in den nächsten Jahren entfalten. Die Zahl der offenen Stellen wird sich somit aufgrund der anstehenden Übernahme der ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen sukzessive verringern.

Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Wir werden uns diesem Thema weiterhin mit Nachdruck widmen. Es wurden Steuerungs­gruppen eingerichtet, in denen u. a. Möglichkeiten der kurzfristigen und langfristigen Entlastung der be­trof­fenen Dienstzweige gefunden und umgesetzt wurden und auch weiterhin diskutiert bzw. umgesetzt werden. Mitglieder der Steuerungsgruppen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz sowie verschiedener Gerichte und Generalstaatsanwaltschaften des Geschäftsbereichs und auch Kolleginnen und Kollegen des Hauptpersonalrats. Neben mittel- und langfristigen Überlegungen, die Ausbildungskapazitäten noch mehr zu erweitern, wurden für die Laufbahngruppe 2.1 zudem kurzfristig wirksame Übergangslösungen gefunden, wie z. B. die Einstellung von Volljuristen für Rechtspflegertätigkeiten oder die Weiterbeschäftigung von pensionierten Kolleginnen und Kollegen als Tarif­be­schäf­tigten. Derartige Maßnahmen können indes nur eine Übergangslösung bleiben. Auch hinsichtlich der Laufbahngruppe 1.2 wurden bereits in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Voraussetzung für eine massive Ausweitung der Ausbildung zu schaffen mit dem Ziel, dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen („Mittlerer Dienst der Zukunft“). Die Maßnahmen beinhalten insbesondere

  • die massive Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze bzw. Einstellungsermächtigungen,
  • die Ausweitung des Unterrichtsbetriebs flankiert mit zusätzlichen Dozentinnen und Dozenten und zusätzlichen An­mie­tungen, wie z. B. der Einrichtung des Ausbildungszentrums der Justiz auf dem Berufsbildungscampus in Essen und
  • die Erweiterung des Bewerberfeldes durch die Einführung eines zusätzlichen Ausbildungsganges, nämlich die Mög­lich­keit eines sogenannten „Quereinstiegs“ für berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber mit förderlicher Berufs­aus­bildung, sowie die Wiedereröffnung der Möglichkeit der zweijährigen Ausbildung für Schulabgängerinnen und Schul­abgänger.

Die Ausbildungsoffensive für die Laufbahngruppen 2.1. und 1.2 soll nach derzeitiger Planung des Ministeriums der Justiz weiter fortgesetzt und durch weitere Maßnahmen ergänzt werden.

Wir können als Arbeitgeber einiges bieten, was zu den Wün­schen der jungen Generation passt: Bei uns gibt es sichere und spannende Arbeitsplätze, man kann an vielen Stellen flexibel arbeiten und Familie und Job unter einen Hut bringen.

Justizminister BiesenbachDPolG Berlin

Die dbb jugend nrw sieht die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als eine ihrer Hauptaufgaben. Sie setzt alles daran, jungen Menschen die vielseitigen Berufsbilder des Öffentlichen Dienstes näher zu bringen. Warum würden Sie einem jungen Menschen in der heutigen Zeit zu einem Beruf in der Justiz raten? Was würden Sie dieser Person sagen?

Minister Biesenbach: Da haben wir ja ein gemeinsames Thema: Mit ca. 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Justiz zu den größten Arbeitgebern des Landes. Sowohl die Abgänge aus Alters- und sonstigen Gründen als auch die Schaffung von mehr als 3.200 neuen zusätzlichen Stellen in dieser Legislaturperiode führen zu einem kontinuierlich hohen Einstellungsbedarf in nahezu allen Berufsgruppen. Die Zielgruppe für den Arbeitgeber Justiz ist zum einen hart umkämpft und zum anderen groß, sie macht ca. 5,3 Mio. Menschen (15-39-Jährige) aus.

Warum würde ich einem jungen Menschen zu einem Beruf in der Justiz raten? Im Laufe meines Lebens habe ich die Justiz kennen und schätzen gelernt – als Rechts­anwalt, als Abgeordneter des Landtags, Mitglied im Rechtsausschuss und jetzt als Minister der Justiz. Wie bereits eingangs dieses Interviews angedeutet, können wir als Arbeitgeber einiges bieten, was zu den Wün­schen der jungen Generation passt: Bei uns gibt es sichere und spannende Arbeitsplätze etwa bei Ge­rich­ten, Staatsanwaltschaften und in Justiz­voll­zugs­ein­rich­tungen. Man kann an vielen Stellen flexibel arbeiten und Familie und Job unter einen Hut bringen. Ein weiterer Vor­teil in Form der finanziellen Absicherung hat sich nicht zuletzt auch während der nun zweijährigen Pan­de­mie gezeigt. Das gilt natürlich für den öffentlichen Dienst in Gänze.

Für die Justiz können wir aber auch noch mit weiteren Argumenten punkten: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv für den Rechtsstaat und Gerechtigkeit einzusetzen. Damit sind wir attraktiv für alle, die sich für das Gemeinwesen einsetzen wollen und liegen auch hier als Arbeitgeber bei der aktuellen Generation genau richtig. Nicht zu unterschätzen sind auch die vielen Fortbildungsmöglichkeiten für Justizangehörige. Denn mit dem Ende der Ausbildung ist heutzutage das berufliche Lernen nicht abgeschlossen. Gesetzesänderungen, die elektronische Akte, Wechsel des Arbeitsplatzes und andere Faktoren machen es immer wieder notwendig, das ursprünglich Gelernte aufzufrischen und auch Neues hinzu zu lernen. Dabei bietet die Justiz ihren Beschäftigten vielfältige Unterstützung. Unsere Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen stellt allen Justizangehörigen ein breit angelegtes Fort­bil­dungs­an­ge­bot zur Verfügung. Dieses enthält natürlich die notwendige fachliche Fortbildung, aber es können auch weitere Kompetenzen erworben werden, z.B. im Bereich der Kommunikation, der interkulturellen Kompetenz, zu den Auswirkungen der Digitalisierung und vieles mehr.

Wir lassen die jungen Menschen also mit den Änderungen, die die Zukunft unweigerlich bringen wird, nicht alleine, sondern befähigen sie dazu, diese Zukunft aktiv mit zu gestalten. Und was kann es in einem Rechtsstaat Besseres geben als die Möglichkeit und die Fähigkeit, in einer Justiz mitzugestalten, die sich verändert und mit der Zeit geht?

Wie geht es mit der Nachwuchsgewinnung weiter? Was tut das Justizministerium NRW für die Nach­wuchs­ge­winnung? Wie sieht es mit Beförderungsmöglichkeiten aus?

Minister Biesenbach: Die Nachwuchsgewinnung gehört zu den zentralen Zukunftsthemen der Justiz NRW und ist ein weiteres Thema, dem wir uns mit Nachdruck widmen. Um in dem intensiven Wettbewerb um geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu bestehen und vakante Stellen auch weiterhin zeitnah und ohne Einbußen an Qualität besetzen zu können, hat das Ministerium der Justiz eine abteilungsübergreifende Projektgruppe Nachwuchsgewinnung eingerichtet. Bei der Besetzung der Stellen im Vollzug unterstützt zusätzlich die 2019 eingerichtete Zentrale Beratungsstelle Nach­wuchs­ge­winnung für den Justizvollzug.

Bereits im dritten Jahr betreibt das Ministerium der Justiz NRW, unterstützt von den Gerichten, Behörden und Ein­rich­tungen seines großen Geschäftsbereichs, intensive Arbeitgeberwerbung. Die überwiegend in den sozialen Medien ausgespielten Kampagnen haben ihr schon diverse Preise eingebracht, aber eben auch – und darum geht es – Auf­merk­sam­keit in der Zielgruppe. Im Jahr 2021 hat die Traffic Kampagne der Justiz.NRW auf Facebook und Instagram fast 4 Millionen User erreicht. Das Interesse an der Justiz als Arbeitgeber ist also vorhanden, nun heißt es, dieses weiter zu fördern und die Arbeitgebermarke Justiz zu stärken. Hinzu kommt die bereits von mir erwähnte Aus­bil­dungs­offensive.

Eine Entspannung des Bewerbermarktes ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund werden die nach dem Kampagnenauftakt im Januar 2019 forcierten Werbeaktivitäten konsequent fortgesetzt und weiter ausgebaut – 2022 mit einer Erhöhung des zentralen Titels um 400.000 Euro auf 1.619.700 Euro.

Selbstverständlich bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Beförderungsmöglichkeiten. Nicht selten erfolgt sogar schon nach wenigen Berufsjahren eine erste Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe. Je nach Dienstzweig oder Laufbahn kommen während des Berufslebens auch mehrere Beförderungen in Betracht. Wir arbeiten beständig daran, die Beförderungschancen junger Beamtinnen und Beamten zu erhöhen. Ganz aktuell ist es uns gelungen, mit dem Haushalt 2022 für den stark belasteten Rechtspflegerdienst 153 zusätzliche Beför­de­rungs­mög­lich­keiten zu schaffen. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt, dem weitere folgen sollen. Die Beförderungsstellen werden dabei nach dem Grundsatz der Bestenauslese vergeben. Aber auch unabhängig von einer Beförderung steigen innerhalb einer Besoldungsgruppe mit zunehmender Diensterfahrung die Bezüge – anfangs alle zwei Jahre, später alle drei bis vier Jahre.

Schließlich möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen: Gerade für junge Familien ist der Öffentliche Dienst attraktiv, denn der Dienstherr gewährt sog. Familienzuschläge. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vor­ge­legt, der eine massive Erhöhung dieser Zuschläge in Abhängigkeit vom Wohn­ort und der Anzahl der Kinder vorsieht und damit den hohen Mieten ins­be­son­dere in Ballungsräumen Rechnung trägt. So sollen beispielsweise die Bezüge einer in Düsseldorf wohnenden Beamtenfamilie mit zwei Kindern um rund 900 Euro erhöht werden. Aber auch in mittleren Wohnlagen können vierköpfige Familien mit einem Plus von knapp 500 Euro rechnen. Der Gesetzentwurf befindet sich in den parlamentarischen Beratungen und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

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