75 Jahre Grundgesetz – ein Provisorium von ewiger Dauer
Eigentlich war es nicht mehr und nicht weniger als ein Provisorium, das nach einem Abschnitt furchtbarster deutscher Geschichte einen neuen, demokratisch begründeten Auftakt geben sollte. Heute ist das Grundgesetz mit 75 Jahren die älteste noch gültige Staatsverfassung der Welt. Zeit, einen Blick zurück zu werfen, auf Zeitgeschichte und überraschende Fakten.
Man könnte es eine steile Karriere nennen: Als das Grundgesetz am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat unterzeichnet wurde, war es nicht mehr und weniger als ein Provisorium, ein „Bauriss für einen Notbau“, wie es der Vorsitzende der SPD-Fraktion und spätere Bundestagsvizepräsident Carlo Schmid bezeichnete. Eine vorläufige Verfassung also, die nach Zeiten des Völkermords und der Nazidiktatur einen neuen Auftakt geben sollte. Demokratisch und rechtsstaatlich begründet und mit seinen 146 Artikeln so etwas wie eine Betriebsanleitung für die Demokratie. Sie sollte gelten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die sowjetische Besatzungszone wieder mit der Westzone vereinigt sein würde.
Als es jedoch so weit war und nach der Widervereinigung die ostdeutschen Länder gefragt waren, erkannten sie das Grundgesetz als Verfassung an. Das, was also die vier Frauen und 61 Männer des Parlamentarischen Rates 1949 unterzeichnet hatten, wurde zur gemeinsamen Verfassung im vereinigten Deutschland. Nix Provisorium. Das Grundgesetz hat sich demnach als solide Grundordnung erwiesen und ist dennoch immer mit der Zeit gegangen.
„Allen Diskussionen und Änderungen des Grundgesetzes zum Trotz zeigt sich, dass das vor 75 Jahren gefasste Grundgesetz nicht überholt ist“, sagt Aumann. In diesen Zeiten zeige sich besonders, wie wichtig es sei, die dort verankerten Grundrechte zu schützen und zu verteidigen, denn so betont Aumann: „Letztlich lebt die Demokratie davon, dass wir als Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung leben und sie davor schützen, ausgehöhlt oder missachtet zu werden.“