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Schnelle Sanktionen nach Übergriffen nötig

Gewalt gegen Beschäftigte
20. August 2024

Sicherheitskonferenz mit Justizminister Limbach

„Ich weiß, wo du wohnst!“ – Solche Drohungen kennen auch junge Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Bei ihrer 10. Sicherheitskonferenz will die dbb jugend nrw zusammentragen, wie die Situation konkret in Nordrhein-Westfalen ist und mit NRW-Justizminister Limbach darüber sprechen, was die Justiz dem entgegenzusetzen versucht.

Eine zu lange Wartezeit, hervorgerufen durch eine Überzahl an Anfragen im Amt, ein nicht im Sinne des Antragsstellers entschiedener Bescheid – und schon kann die Situation kritisch werden für die Beschäftigten im jeweiligen Bereich. Beschimpfungen oder Drohungen wie „Ich weiß, wann du nach Hause gehst“ oder „Ich finde dich“, sind Äußerungen, die mancher schon selbst zu Ohren bekommen hat und die niemand mal eben abstreift. Sie belasten – bis ins Privatleben hinein.

Das darf so nicht sein findet Susanne Aumann, Vorsitzende der Deutschen Beamtenbund-Jugend NRW (dbb jugend nrw). „Niemand darf Angst haben zur Arbeit zu gehen oder wieder nach Hause“, betont sie im Vorfeld der am Wochenende in Düsseldorf stattfindenden Sicherheitskonferenz.

Die Strafverfolgung bei Übergriffen am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Baustein in unserem Rechtsstaat. Hier muss mehr Tempo rein

Susanne AumannVorsitzende der dbb jugend nrw

Durch Auskunftssperren versuchen junge Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sich selbst und ihre Familien vor solchen Übergriffen zu schützen. Die Preisgabe persönlicher Daten ist jedoch in anderem Zusammenhang problematisch: „Wir raten allen Beschäftigten jeden Übergriff umgehend dem Arbeitgeber zu melden und ihn zur Anzeige zu bringen“, sagt Aumann. Hier stoßen Behördenbeschäftigte mitunter auf das Problem, dass sie bei einer Anzeige ihre privaten Daten preisgeben sollen. Zwar muss die Privatadresse nicht in einer dienstlichen Anzeige stehen, das aber ist nicht allen Arbeitgebern gleichermaßen bekannt.

Ein weiteres Problem: Fachkräftemangel und Überlastung machen auch bei der Justiz nicht Halt. Bundesweit haben die Staatsanwaltschaften im Jahr 2023 rund 5,4 Millionen neue Fälle auf den Tisch bekommen. Das überfordert die Justiz zunehmend – auch in NRW. „Die Strafverfolgung bei Übergriffen am Arbeitsplatz ist jedoch ein wichtiger Baustein in unserem Rechtsstaat. Hier muss mehr Tempo rein, damit Täter für ihre Gewalt zeitnah und spürbar bestraft werden“, sagt Aumann im Vorfeld der Sicherheitskonferenz. Nur wenn das gewährleistet sei, könnten Beschäftigte nach solchen Erfahrungen im Dienst zumindest ein Stück weit Gerechtigkeit erfahren.

Sonderdezernate – was machen die eigentlich?

Einen guten Ansatzpunkt sieht die dbb jugend nrw bei der Einrichtung von Sonderdezernaten, die sich mit Gewaltdelikten gegen öffentlich Beschäftigte auseinandersetzen. „Bereits 2017 gab es erste solcher Sonderdezernate in Aachen und Köln, es folgte ein weiteres in Mönchengladbach“, erinnert sich Aumann an die Pilotphase. Dass diese Dezernate inzwischen flächendeckend in NRW vorhanden seien, sei ein deutliches Zeichen aus dem Justizministerium.

Daneben seien inzwischen zahlreiche Initiativen gestartet, die versuchen, den Schutz von Beschäftigten übergreifend zu unterstützen, zu organisieren und zu gewährleisten. Eine Hürde dabei sei jedoch immer wieder das Thema Datenschutz. „Datenschutz darf den Schutz der Beschäftigten jedoch nicht blockieren. Hier müssen Dienstherren und politisch Verantwortliche mehr Mut haben, denn es geht um die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen“, sagt Aumann.

Im geschützten Rahmen werden die jungen Mitglieder der dbb jugend nrw zum zehnten Mal bei der Sicherheitskonferenz über ihre eigenen Erfahrungen in den jeweiligen Einsatzbereichen im Landes-, Kommunal- oder Bundesdienst sprechen. Das Thema „Gewaltübergriffe“ sei also immer noch omnipräsent in allen Bereichen, sagt Aumann. Dabei müsse klar sein: „Wer Beschäftigte angreift, trifft unsere Demokratie. Das bringt nicht nur Menschenleben und Gesundheit in Gefahr, sondern auch unseren Staat ins Wanken. Gewalt muss juristisch sanktioniert und gesellschaftlich geächtet werden.“

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